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Online-Publikation vom 27. Juli 2026. Letzte Aktualisierung am 12. August 2026. Korrekturen, Ergänzungen und ein besseres Foto an mail[at]peter-lehmann.de sind willkommen. Gesucht sind auch Erwin Papes Manuskripte »Autoritätsgeprägtheit die Krankheit der Deutschen«, »Anna Weiss und der psychiatrische Holocaust«, »Verwahrungsrecht« (in: Türspalt) und »Seele/Psyche und Psychiatrie als politisches und militärisches Instrument«. Erwin Pape (1924-1989) Pionier der humanistischen AntipsychiatrieErwin Pape war ein humanistisch orientierter unangepasster Psychiatriebetroffener. Er kritisierte den psychiatrischen Krankheitsbegriff und speziell die Diagnose Schizophrenie als unwissenschaftliches Konstrukt und warnte vor der psychiatrischen Gewaltbereitschaft und -anwendung als einer allgegenwärtigen Bedrohung. Als Psychiatriebetroffener kämpfte er für die Durchsetzung seiner Menschen- und Bürgerrechte und engagierte sich speziell für die Aufklärung über Risiken und Gefahren von Elektroschocks und dessen Ächtung. Kindheit, Familie, AusbildungGeboren war Erwin Pape laut seiner Selbstdarstellung 1924 als Sohn eines selbstständigen Schuhmachermeisters und einer Damenschneiderin östlich der Oder im Altreich, das heißt, in einem der damaligen Länder jenseits der Oder.. In seinen Schriften nannte er als Berufe Leutnant zur See a.D., Dipl.-Sozialwirt, Sozialpädagoge, Fachhochschullehrer für Sozialpsychiatrie, Sozialverwaltung, Recht und Politik sowie »mehrfach grob rechtswidrig verhinderter Professor für Sozialmedizin/-psychiatrie an der Fachhochschule Wiesbaden«. Zeitweise arbeitete er auch im Bergwerk und im Langholztransportgewerbe, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu sichern. Sein älterer Bruder war Schuhmachergeselle, im Zweiten Weltkrieg Soldat, wurde wegen besonderer Leistungen zum Offizier befördert und kam darin zu Tode. Erwin Pape schloss die Schule mit dem Kriegsabitur ab, wurde aber nicht zum Studium zugelassen, sondern im Krieg U-Boots-Wachoffizier. 1947 wurde er zwangspsychiatrisiert und sieben Jahre lang in der Psychiatrie gefangengehalten. Nach seiner Anstaltsentlassung und einem einjährigen Aufenthalt in einer Lungenklinik begann er ein erstes Hochschulstudium, später folgten weitere Studien und Ausbildungen. Aufgrund fortwährender Diskriminierung als potenziell gemeingefährlicher psychisch Kranker wurden ihm trotz bester Referenzen jegliche angemessene Einstellungen verwehrt (Pape 1981[a]). Psychiatrisierung und menschenrechtsverachtende psychiatrische BehandlungSeine Psychiatrisierung beschrieb Erwin Pape in seinem Artikel »Selbstdarstellung: Der BRD-Rechtsstaat und ich«, wobei er auf Einträge in seine Irrenanstaltsakte zurückgriff. Ihren Einblick wollten ihm die Psychiater mit der stereotypen Begründung verwehren, die Kenntnis der Akte würde seinem Gesundheitszustand schaden. So musste er das Einsichtsrecht erst mühsam über einen Zeitraum von acht Jahren auf gerichtlichem Weg durchsetzen. Wie er schreibt, wurde er im Herbst 1949, ein Jahr nach einem Suizidversuch, unter völliger Nichtachtung polizeirechtlicher Vorschriften, Grundrechten und Verfassungsnormen seiner Freiheit beraubt und in eine Psychiatrische Anstalt verbracht. Als Anlass nannte er nur, dass er ruhig und sachlich gegenüber konservativen Polizei- und Medizinalbeamten mit den Freiheitsrechten und dem Sozialstaatsprinzip argumentiert habe:
Nach sieben Jahren endete seine anstaltspsychiatrische Leidenszeit. Die entstandene Lungentuberkulose machte allerdings 1955/56 ihre einjährige stationäre Ausheilung notwendig. Dabei wurden zwei Löcher in der Lunge sowie Streuungen und nebenbei auch der elektroschockbedingte Wirbelbruch festgestellt. Wie Erwin Pape im Sommer 1989 mitteilte, stellte man bei ihm außer Nierenfunktionsstörungen ein 3 x 3 x 5 cm großes Meningiom (von den Hirnhäuten ausgehender Tumor) an der Schädelbasis fest. Ob dieser Tumor Folge der vielen erlittenen Elektroschocks war, ist nicht bekannt. Da der Tumor durch sein Wachstum Nerven des rechten Auges zunehmend einschnürte (Pape 1989[a]), drang er auf eine Operation zur Entfernung des Tumors. Im Wissen, dass diese Operation tödlich enden könnte, unterzog er sich gegen Ende 1989 dem Eingriff, überlebte ihn jedoch nicht. Er starb am 25. Dezember 1989. Psychiatrische, juristische, politische und soziale DiskriminierungErwin Papes lebenslange Diskriminierung begann mit Beginn der Anstaltsunterbringung. Seine Intelligenz sei laut seinem Stationsarzt und dessen Chef auch für einen Studenten als weit über dem Durchschnitt liegend anzusehen, aber, so die Erklärung des Erstgenannten gegenüber seinem Patienten: »Nicht Schuhmacher werden zu wollen, das ist Ihre Krankheit...« (zitiert nach ebd.) Die formelle psychiatrische Gewalt brachte Erwin Pape an den Rand des Todes und hinterließ massive körperliche Folgeschäden: chronische Bronchitis/Enphysem (Lungenblähung durch kaputte Lungenbläschen) auf der Basis kavernöser (von Hohlräumen durchzogener) Lungen-Tbc und Lungenabszess, Wirbelbruch mit Deformierung; Osteoporose (Knochenschwund), Lordose (Krümmung der Wirbelsäule nach vorne), Skoliose (dreidimensionale Verkrümmung und Verdrehung der Wirbelsäule). Eine Klage auf Schadenersatz wollte man dem mittellosen Psychiatriegeschädigten jedoch verwehren. Zuerst verweigerte man ihm das Armenrecht. Als er später vor dem Landgericht über einen Armenanwalt einen Schadenersatzantrag von 68.000 DM stellte, wurde die Klage als verjährt abgewiesen. Erfolglos blieb auch seine Petition an den schleswig-holsteinischen Landtag zur Teil-Entschädigung der behandlungsbedingten Körper- und Folgeschäden. Man schickte ihm die Petition unbeschieden zurück. 1962 schloss er sein erstes Hochschulstudium ab. Eine ordentliche Einstellung erhielt er nie. Wie er per Zufall herausfand, gab es im Zentralregister der Polizei den ihm gegenüber zuvor bestrittenen Vermerk »3.2.1954 .... Entmündigung wegen Geisteskrankheit« (ebd., S. 174). Die Aufhebung der Entmündigung 1955 war jedoch nicht registriert. Mit gefälschtem Lebenslauf erlangte er allerdings gelegentlich eine Stelle, wurde jedoch stets am Ende der Probezeit trotz bescheinigter überdurchschnittlicher Leistungen ohne Angabe von Gründen entlassen. Die Bundesanstalt für Arbeit verweigerte ihm die Teilnahme an einer Referendarausbildung zum Assessor, obgleich er, so seine Worte, »mit dem Hauptprüfungsfach Arbeits- und Sozialrecht im sozialwissenschaftlichem Studium (Neuere Geschichte, Politik, Soziologie, Psychologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und mit der Referenz eines potenten Landessozialgerichtspräsidenten eine bessere Vorbildung mitbrachte als die von ihr akzeptierten Juristen« (ebd.). Beim Verfassen seiner Selbstdarstellung 1981 blickte Erwin Pape auf 19 Jahre Arbeitslosigkeit zurück. Bis zu seinem Tod kamen noch weitere acht Jahre hinzu. Während all dieser Jahre schloss er ein zweites Hochschulstudium mit Promotionsbefürwortung und noch ein drittes Studium erfolgreich ab. Als er sich immer wieder bei Hochschulen an Bewerbungsverfahren beteiligte, wiederholte sich seine Diskriminierung. Wie bereits erwähnt, wurde er trotz Nominierungen zum Hochschullehrer obwohl, so seine Worte, als bestgeeignet erkannt jeweils ohne Begründung beiseite geschoben. Seine Selbstdarstellung schloss er mit einem an den Jesuiten-Wahlspruch »Ad maiorem Dei gloriam« (Zur größeren Ehre Gottes«) angelehnten sarkastischen »Ad maiorem medicinae et medicorum gloriam« (Zur größeren Ehre der Medizin und der Ärzte) ab:
Gegen psychiatrische Gewalt1972 erschien in deutscher Übersetzung das Buch »Asyle Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen« des kanadischen Soziologen Erwing Goffman. Dieser verwandte darin den Begriff der totalen Institution für soziale Einrichtungen, die die Lebensäußerungen der zu ihnen gehörenden Individuen umfassend regeln, beispielsweise Strafanstalten, Klöster, Internate und Psychiatrische Anstalten. Die zentrale These Goffmans zur Psychiatrie war, dass der wichtigste Faktor, der psychiatrische Patienten prägt, nicht ihre (diagnostizierte) Krankheit ist, sondern die Institution, der sie ausgeliefert sind. Angeregt durch Goffmans Buch verfasste Erwin Pape noch im selben Jahr den Text »Die westdeutsche Psychiatrische Anstalt als totale Institution«. Dort zeigte er die historischen Einflüsse auf die Entwicklung psychiatrischer Anstaltsbehandlung und Theorien seit dem Mittelalter auf, behandelte die mörderischen Praktiken während des Nationalsozialismus, in dem Psychiater rund 350.000 Menschen wegen angeblicher Erbkrankheiten zwangssterilisieren ließen und dann im Rahmen der Euthanasie-Verbrechen als Einzelgutachter täglich mehr als 100 Todes-Fachgutachten (insgesamt 100.000) fertigten. Und er befasste sich mit der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, in der es möglich war, dass ein als Mörder zur Fahndung ausgeschriebener Psychiater noch jahrelang als Gerichtsgutachter weiterarbeiten konnte (Pape 1972, S. 5). Ausführlich beschrieb Erwin Pape, welche stigmatisierende und entwürdigende Konsequenzen sich aus dem ideologischen Begriff der Schizophrenie ergeben, wie dessen Verwendung jegliche auch noch so vernünftige Äußerung der derart Diagnostizierten zum Symptom ihrer behaupteten Geisteskrankheit umgedeutet wird. Wie kein anderer veranschaulichte er an lebensnahen Beispielen die Mechanismen, wie die Persönlichkeit vieler wehrloser Zwangsuntergebrachter gebrochen wird. Erwin Papes Text »Verwahrungsrecht« (1981[b], 1981[c]) befasste sich mit den Folgen aggressiver Autoritätssucht des autoritätsgeprägten Charakters gegen sozial Randständige im Psychiatrierecht. Beflissene faschistoide Typen hätten es stets verstanden, mit ihrem Gemisch aus eigenen unterschwelligen Ängsten und Relikten der Hexenverfolgung den »Irrenschutz« dahingehend zu interpretieren, dass die Öffentlichkeit vor den sogenannten Irren geschützt werden müsse. Zu allen Zeiten habe die Gewalt in der Psychiatrie der herrschenden politischen Auffassungen der jeweiligen Epoche entsprochen. Bei seiner Betrachtung der historischen Psychiatriegesetzgebung kam er zum Ergebnis, dass seit dem seiner Meinung nach bis heute vorbildlichsten Irrenschutzrecht, das auf Friedrich den Großen (1712-1786) zurückgeht, »bedingt durch Zunahme der Wahnideen bei den Ärzten und Perfektionierung entsprechender Rechtsnormen durch Beamte« (Pape 1981[c], S. 1) eher ein Rückschritt stattgefunden habe. Psychiatrischer MassenmordSchon 1972 erläuterte Erwin Pape in seiner Broschüre »Elektroschock ist keine Therapie (Breggin)«, die Psychiatrie vor und nach dem Faschismus unterscheide sich weder terminologisch noch teleologisch (ihre Ziele betreffend) von der Psychiatrie während des Faschismus, höchstens graduell in der Praktizierung:
1980 gelang es ihm, dass sein Beitrag »Es war psychiatrischer Massenmord« in das im Psychiatrieverlag erschienene Buch »Der Krieg gegen die psychisch Kranken« aufgenommen wurde. Erneut hatte er eine direkte Verbindung zwischen dem Massenmord unter der Herrschaft der Nazis gezogen, denen die Psychiater oft selbst angehörten. Mitglieder dieser Berufsgruppe ermordeten ihre Patientinnen und Patienten während der T4-Mordaktion mit Vergasung ohne Befehl von oben, auf eigenen Entschluss hin, und nach Ende dieser Massenmordaktion weiterhin mit den Barbituraten Veronal und Luminal sowie dem Narkosemittel Morphium-Scopolamin oder ließen sie verhungern. Mit seinen Publikationen leistete Erwin Pape einen frühen, von Betroffenen selbst ausgehenden wegweisenden Beitrag zur unabhängigen Aufarbeitung der Rolle der Psychiatrie im Nationalsozialismus. Ablehnung ideologischer psychiatrischen BegrifflichkeitenKritisch blickte Erwin Pape auf die Begrifflichkeiten, mit denen die psychiatrischen Praktiken beschönigt oder als ärztliche Hilfe ausgegeben werden. Ob einfache Bürger oder Ärzte, laut Erwin Pape projizieren sie ihr Wunschdenken und ihre Vorurteile in die Wirklichkeit und tragen so zum Erhalt des Status quo bei. Ohne weiteren Kommentar zitierte er Dr. med. Gerhard Jungmann, ehemaliges NSDAP- und SA-Mitglied und von 1961 bis 1969 stellvertretender Vorsitzender des deutschen Bundestagsausschusses für Gesundheitswesen. Dieser hatte 1968 in der Zeitschrift Parlament 1968 verkündet: »Wir haben ganz hervorragende Psychiatrische Krankenhäuser, man muss wohl besser sagen Kliniken.« (zitiert nach ebd., S. 8) Konsequent vermied Erwin Pape verschleierndes psychiatrisches Vokabular. Statt von Nervenkliniken, Psychiatrischen Kliniken oder Landeskrankenhäusern sprach er von »Klapsmühlen« und »Irrenanstalten«, statt von Krankenakten von »Irrenanstaltsakten«. Die Begriffe Fachleute, Fürsorglichkeit, Geisteskrankheit und Schizophrenie verwendete er nur in Anführungsstrichen. Insassen Psychiatrischer Anstalten nannte er nicht psychisch Kranke, sondern gemäß seinem Verständnis neutral Patienten. Die Diagnose Schizophrenie sei eine Pervertierung, ein unabgegrenzter Verlegenheits- und Sammelbegriff, der eine unheilbare erbbiologisch bedingte Krankheit mit Selbst- und Fremdgefährdung impliziere. Wenn jemand mit diesem Etikett belegt werde, würden Richter sie immer in diesem Sinne gegen die Betroffenen werten. Die Bezeichnung PsychKG (Gesetze über Hilfen für Psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen) sei eine an Hohn grenzende imagepflegende Formulierung« (Pape 1981[c], S. 3). Unter Bezug auf das 1980 in deutscher Übersetzung erschienene Buch »Elektroschock ist keine Therapie« des US-amerikanischen Psychiaters Peter Breggin erstellte Erwin Pape im Jahr darauf seine Broschüre »Elektroschock ist keine Therapie (Breggin)«. Angelehnt an Breggins Hauptaussage verneinte Erwin Pape gleich am Anfang seines Textes den therapeutischen Charakter des Elektroschocks:
Ebenso kritisierte er zynische Versuche von Psychiatern, das Überleben dieser Behandlung als therapeutischen Erfolg zu erklären:
Probleme hatte Erwin Pape auch mit den Begriffen Psyche und Seele. Bei all den Milliarden unterschiedlicher Menschen von der Bestimmung einer gesunden, normalen Seele zu sprechen, hielt er für Unsinn. Ungläubige und störende Menschen würden willkürlich als krank bezeichnet und durch Kirche und Staat verfolgt:
Engagement für eine gewaltfreie WeltSeit Beginn der 1960er-Jahre engagierte sich Erwin Pape mit Vorträgen nicht nur für eine gewaltfreie Psychiatrie, sondern als Bundestagskandidat der Deutschen Friedensunion (DFU) auch für eine atomwaffenfreie Zone in Europa und ein Ende der militärischen Aufrüstung. Über Jahre hinweg verteilte Erwin Pape auf Veranstaltungen seine Broschüren, Flugblätter (zum Beispiel Pape o.J.[a], 1986) und weiteres Informationsmaterial und bot Gastvorträge an. Bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen vom 21. bis 22. Juni 1980 in Dortmund prangerte er mit seinen Publikationen psychiatrische Menschenrechtsverletzungen an und versuchte, auf die Gefahren des psychiatrischen Krankheitsbegriffs, der Zwangsunterbringung und insbesondere des Elektroschocks aufmerksam machen zu machen, fand allerdings bei dieser Partei kein Gehör. Anfang der 1980er-Jahre trat er dem schleswig-holsteinischen Landesverband der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) bei und wurde in dessen Vorstand gewählt. Allerdings behielt er ein kritisches Verhältnis zu diesem Interessenverband sozialpsychiatrisch Tätiger. Dies wurde nach einer Tagung deutlich, zu der die Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit und Soziales der Partei Die Grünen für den 30. November bis 2. Dezember 1984 Organisationen und Personen sowohl aus dem DGSP- wie auch dem antipsychiatrischen Spektrum eingeladen hatte, darunter auch ihn. Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer hatten sich nach langen Diskussionen am 2. Dezember 1984, dem Ende der Tagung, auf die Forderung unter anderem nach einem Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung sowie einem sofortigen totalen Verbot von Elektroschocks geeinigt (Opielka 1985). Allerdings habe Michael Opielka, seinerzeit gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, diese Veranstaltung umgehend in einer Mitteilung vom 4. Dezember 1984 »An die Vertreter/innen Presse, an die Fachverbände und Initiativen im psychosozialen Bereich, an die Redaktionen sozialpolitischer Fachzeitschriften« auch im DGSP-Rundbrief 2/1985 diffamiert; wegen einer »äußerst angespannten und aggressiven Tagungsatmosphäre« (zitiert nach Pape 1985[a]) habe man Standpunkte überhaupt nicht einbringen können (siehe auch Pape 1985[b]). Als Reaktion auf Pläne des Bundeswehr-Oberstarztes a.D. Rudolph Brickenstein, im Kriegsfall sogenannte Panikpersonen in Speziallager abzusondern, und auf die Einlagerung von zweieinhalb Millionen Einzeldosen des Benzodiazepin-Tranquilizers Diazepam (Valium) und des Neuroleptikums Haloperidol (Haldol) durch das Bundesinnenministerium im Sommer 1982 zur Ruhigstellung möglicher Panikpersonen gründete Erwin Pape sein »Unabhängiges Institut für Friedenspädagogik und Menschenrechte«. Er erinnerte daran, dass sich der Begriff der Panikpersonen nicht auf psychisch gestörte Störer begrenze, sondern auch Pazifisten und Liedermacher einschließe, die angesehene politische, militärische und wirtschaftliche Führungspersönlichkeiten diskreditieren würden. Gleichzeitig kritisierte er Vorschläge von Bundeswehrärzten, Offiziere periodisch auf Geisteskrankheiten untersuchen zu lassen, und ließ sich über als normal und als psychisch krank geltende Militärs aus (Pape 1989[b]). Im letzten Satz seiner letzten vorliegenden schriftlichen Äußerung brachte Erwin Pape seine Erfahrung auf den Punkt, die er mit titelgeschmückten Mitgliedern der Ärzteschaft im öffentlichen Gesundheitswesen gemacht hatte:
Gedenken an Erwin PapeErwin Pape repräsentiert eine Stimme, die im psychiatriediskursiven Diskurs der Zeit nahezu nie zu Wort kam: die der unmittelbar Betroffenen. Seine Leidenserfahrung von über 100 Elektroschocks verlieh seiner Kritik ein besonderes Gewicht und eine Authentizität, die über rein wissenschaftliche oder politische Analysen hinausging. Er nutzte seine Biographie, um einen grundlegenden Wandel der Psychiatrie zu fordern und war Pionier einer Bewegung, die seit den 1970er-Jahren die Öffentlichkeit für die Rechte und die Würde von Menschen mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen zu sensibilisieren versucht.
so Peter Wulf 1990 in seinem Nachruf in Namen der DGSP e.V. und ihres Landesverbands Schleswig-Holstein. Man sei um einen bunten Punkt ärmer geworden. Erwin Pape habe über viele Jahre hinweg in seiner unverwechselbaren Manier insbesondere gegen die Anwendung von Elektroschocks mit guten und kompetenten Argumenten gestritten und auf die Gefahren und Inhumanität dieser Methode hingewiesen:
In seinem Grußwort im Namen des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. zum Festakt »25 Jahre Psychiatrie-Enquete Bilanz und Perspektiven der Psychiatrie-Reform« am 21. November 2000 in Bonn erinnerte Peter Lehmann an Erwin Pape:
FußnoteGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 104,
Absatz 1: »Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen
Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen
beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch
noch körperlich misshandelt werden.« (www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html]
AnmerkungenDie kursiv gesetzten Erläuterungen in Klammern stammen von Peter Lehmann. Alle Internetzugriffe erfolgten am 11. August 2026. Quellen
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